| Die ÖNORM: das Standard-Leistungsbuch und der Datenträgeraustausch | ||
|
|
||
|
|
oder: "Z"-Positionen - der gordische Knoten für den Ausschreiber und die AVA-Software. Die ÖNORM B 2063 in der Fassung 1996 enthält Bestimmungen über die Kennzeichnung von Änderungen bei Verwendung von Standardtexten, deren Bedeutung noch nicht allgemein zur Kenntnis genommen wurde. |
| Wenn in der Leistungsgruppe 00 geändert wird, erhalten alle Positionen ein "Z" ! |
Damit wird der ursprüngliche Zweck der Kennzeichnung, nämlich dem Kalkulanten die Unterscheidung zwischen unveränderten und geänderten oder frei formulierten Positionen zu ermöglichen, ad Absurdum geführt. Die in der ÖNORM auch vorgesehene Kennzeichnung mit "+" bei geänderten Positionen und "!" für Positionen, deren Vorbemerkungen geändert wurden, wäre hiebei nützlich, darf aber nur bei ERGÄNZUNGSTEXTEN zu Standard-LB verwendet werden.
|
|
|
Dipl.
Ing. Dr. techn. Andreas Kropik (Bauzeitung 28/1997 "Z-Positionen im LV") |
"Die Abhandlung .... beschäftigt sich mit dem leidigen Problem, durch Vorbemerkungen oder gar allgemeine Vertragsbedingungen so abzuwandeln, daß aus ihnen de facto Z-Positionen werden und sie als solche gekennzeichnet sind. Die Abhandlung beschäftigt sich mit der fehlenden Feinabstimmung zwischen Stanard-positionen und frei formulierten Z-Positionen. Unstimmigkeiten bei der Abwicklung solcher Verträge sind vorprogrammiert. ... Bestimmungen ungewöhnlichen Inhaltes ... werden dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie dem anderen Vertragspartner nachteilig sind und er ... mit ihnen nicht zu rechnen brauchte, es sei denn, er wird vom anderen Vertragspartner darauf hingewiesen ... die Kennzeichnung mit "Z" dient dem Hinweis."
|
|
|
|
Laut
Önorm B 2063:
|
|
Baumeister HAIDEN Ersteller des Prüfprogrammes NDT-OK (und Mitglied im Normenausschuss) |
"Wenn in der Leistungsguppe 00 von standardisierten Leistungsbeschreibungen etwas geändert wird, gelten alle dahinter liegenden LV-Positionen als frei formuliert." das Prüfprogramm NDT-OK meldet auch die entsprechenden Fehler!
|
|
|
Standard- Leistungsbeschreibung LBHT UG 00.10: "Zusammenfassende Beschreibung der Leistungen" |
Das Standardleistungsbuch fordert hier den Ausschreiber auf, die Leistungen näher zu beschreiben - und schon hat der Ausschreiber eine frei formulierte Positionen in der Gruppe 00 eingetragen - und alle nachfolgenden Positionen des Leistungsverzeichnisses sind Z-Positionen. Laut Baumeister HAIDEN stellt die Satzart "3" der ÖNORM B 2063 für die Baubeschreibung 999 Zeilen zur Verfügung - aber das muß sich erst herumsprechen (und in der Software seinen Niederschlag finden). damit wäre das "Z" hier vermeidbar
|
|
| Auswüchse zur Umgehung dieser Bestimmungen |
Wie sie manchmal - auch von öffentlichen Auftraggebern - gefordert oder verwendet wurden: Geforderte Sonderleistungen als Nebenleistungen in der Leistungsgruppe 01 Baustellengemeinkosten oder als LG 99 am Ende anzuhängen, sind sicher auch nicht im Sinne der ÖNORM.
|
|
| Prüfprogramm NDT-OK Meldungen |
Als logischer Nebeneffekt der o.a. Handhabung ergibt sich, dass bei allen Positionen mit Ausschreiberlücken Fehlermeldungen durch das Prüfprogramm ausgedruckt werden, weil frei formulierte Positionen keine Ausschreiberlücken enthalten dürfen! (Baumeister Haiden: "Das ist ein Problem.") |
|
|
|
| BM Ing. Rudolf Titze |
[zurück]
|
||
| 01 Aug 2000 |